COSTA NACHRICHTEN: Erstellt: 11.11.2022, 10:33 Uhr
NEUES REGISTERPFLICHTGESETZ FÜR MAKLER AB 2022/2023:
Immobilien in der Region Valencia: Voraussetzungen für die Register-Pflicht von Maklern
Ob an der wunderschönen Costa Blanca oder Häuser auf dem Dorf, die bei Ausländern ebenfalls gefragt sind:
Makler, die Immobilien in der Region Valencia vermitteln, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllen, um sich in das Register eintragen zu lassen:
Zugängliches Geschäftslokal mit entsprechender Eröffnungslizenz.
Online-Dienstleistungen nur mit Sitz in der Region Valencia.
Hochschulabschluss in einem verwandten Beruf (zum Beispiel Architektur oder Ingenieurwesen) oder eine umfassende Ausbildung von mindestens 200 Stunden als Agent in der Immobilienvermittlung und -beratung.
Kautionsbürgschaft oder entsprechende Versicherung, die die erhaltenen Anzahlungen, Kautionen etc. garantiert. Mindestsummen: 60.000 Euro bei einem zugänglichen Büro oder 300.000 Euro bei Online-Dienstleistungen.
Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 600.000 Euro und ohne physisches Büro mindestens eine Million Euro. Dabei ist die Geschäftstätigkeit in der gesamten EU abzudecken.
Verpflichtung, die Policen-Nummern der beiden o. g. Versicherungen oder Kautionen (auf Anfrage) mit in die Vermittlungsverträge aufzunehmen.
Für alle Makler, die in der Region Valencia tätig sind, aber keinen entsprechenden Hochschulabschluss haben, bedeutet diese Gesetzesänderung, dass zunächst eine Berufsausbildung zum „Agente de Intermediación Inmobilaria“ zu absolvieren ist. Die Unterrichtszeit beträgt 200 Stunden und wird auch online angeboten. Natürlich sind hier gute Kenntnisse der spanischen Sprache Voraussetzung. Diese Ausbildung ist derzeit bei verschiedenen Bildungsplattformen verfügbar. Hier lohnt es sich, zu vergleichen. Der Verband „Agentes de la Propiedad Inmobiliaria“ (API) in Alicante bietet derzeit ebenfalls eine Ausbildung an. Informationen sind per E-Mail-Adresse an coapi@apialicante.com erfragbar. Ausländische Studienabschlüsse benötigen eine Homologation. Es ist empfehlenswert, sich nach der Ausbildung bei dem API-Berufsverband eintragen zu lassen. Der Verband hilft dann bei der Registrierung und vermittelt die notwendigen Versicherungen.
Immobilien in Valencia: Register-Frist, Strafen und wer als Immobilien-Makler gilt
Die Frist zur Eintragung in das Immobilien-Register der Region Valencia läuft bis Ende August 2023. Personen, beziehungsweise Makler, die sich nicht eintragen lassen, müssen mit Strafen von bis zu 950.000 Euro rechnen. Es wird erwartet, dass diese Strafzahlungen tatsächlich durchgesetzt werden. Als Immobilienmakler im Sinne dieses Gesetzes gelten ganz allgemein jene Personen, die sich mit der Vermittlung, Beratung oder Verwaltung von Geschäften über Eigentum und dinglichen Rechten an Immobilien, Wohnungen, Grundstücken beschäftigen, deren Endziel die Nutzung von Wohnraum ist.
Bei der Registrierung wird eine persönliche Verantwortungserklärung gefordert. Der Makler oder die Maklerin bestätigt unter anderem:
dass er eine der Öffentlichkeit zugängliche Niederlassung hat, oder im Falle der Erbringung von Dienstleistungen, die ausschließlich online, auf elektronischem oder telematischem Wege erbracht werden, muss er die physische Adresse angeben, die sich in der Region Valencia befindet.
dass für die Erbringung von Dienstleistungen und Vermittlungstätigkeiten im Bereich der Immobiliendienstleistungen die Genehmigungen, Tätigkeitslizenzen und die entsprechende steuerliche Registrierung als Selbstständiger, Tätigkeitslizenz für die Eröffnung eines Unternehmens etc. vorliegen.
dass er sich verpflichtet, seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Handlungsgrundsätzen und Verhaltenskodizes zur Berufsethik, zur Verhaltensethik, zum Berufsgeheimnis sowie zu den Geschäfts- und Transfermitteilungen auszuüben, die er im Hinblick auf die Festlegung seiner Vergütung von Provisionen, Gebühren usw. macht.
dass er über ausreichend Kapital sowie die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung und Kautionsversicherung verfügt.
dass er sich verpflichtet, die Bedingungen und Anforderungen einzuhalten, welche für die Ausübung der Tätigkeit als Immobilienmakler vorgesehen sind.
Außerdem ermächtigt der Immobilien-Makler die Region Valencia, alle Kontrollen und Überprüfungen der vorgelegten Unterlagen vorzunehmen, um zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Register-Pflicht in der Region Valencia trifft besonders ausländische Makler
Die neue Gesetzeslage der Register-Pflicht für Makler in der Region Valencia wird sicherlich zu einer Konsolidierung in diesem bisweilen unübersichtlichen Immobilien-Markt führen und das Vertrauen in die Branche stärken. Nur professionelle Dienstleister mit einer gesunden Kapitalausstattung werden sich die neuen finanziellen Anforderungen ohne Probleme leisten können.
Immobilien an der Küste von Las Rotas in Dénia mit dem Berg Montgó im Hintergrund.
Gerade an der valencianischen Küste wie hier in Dénia sind viele ausländische Makler bei der Vermittlung von Immobilien aktiv. © Ángel García
Besonders anspruchsvoll sind die Regelungen für die Register-Pflicht für ausländische Immobilien-Makler. Ihnen droht das zumindest vorläufige Aus, wenn sie wegen unzureichender Sprachkenntnisse nicht in der Lage sind, die notwendigen Fachkenntnisse zu erwerben und kurzfristig nachzuweisen.
Lieber Immobilien-Interessent, bei casa-plus Immobilien sind alle diese Vorraussetzungen erfüllt und ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!
Juana Hüser-Gomez de la Torre